Prozesse in NEO beistand und Beurkundung - FAQ
Häufig gestellte Fragen
Ist die Eingabe eines Von-Datums bei der Wohnanschrift zwingend erforderlich?
Wie wird vermieden, dass Klientinnen oder Klienten doppelt angelegt werden?
Warum muss bei der Wohnanschrift immer ein Datum angegeben werden
Ein „Von-Datum“ bei Wohnanschrift ist notwendig, um daraus Folgeprozesse in den verschiedenen Fachservices anzustoßen, beispielsweise die Überprüfung einer „Örtlichen Zuständigkeit“. Welches Datum bei der Wohnanschrift verwendet wird, muss fachlich entschieden werden. Je nach Fallkonstellation kann zum Beispiel das Geburtsdatum, der Fallbeginn, ein Einzugsdatum oder eine Information aus einem Portal relevant sein.
Kann ein Vater später geändert werden, wenn beispielsweise eine Vaterschaft angefochten wurde?
Wie prüft NEO die Zuständigkeit bei Amtshilfen?
Werden Pflichtfelder definiert, sodass bestimmte Eingaben zwingend erforderlich sind?
Wird das Sorgerecht automatisch geändert, wenn es zum Beispiel zu einer Beurkundung kommt?
Nein, das Sorgerecht wird nicht automatisch aufgrund einer Beurkundung geändert.
Kann die Eltern-Kind-Beziehung geändert werden, wenn das Kind zum anderen Elternteil wechselt?
Kann der Grund für die Einrichtung einer Beistandschaft später geändert oder ergänzt werden?
Ist mit Unterhaltsvereinbarung ein Unterhaltstitel gemeint?
Entspricht die Timeline der bisherigen Chronik?
Ist datenschutzrechtlich geregelt, welche Bereiche Sozialleistungen einsehen oder verwenden können?
Wo werden Wiedervorlagen in NEO erfasst?
Ist eine Suche auch über das Geburtsdatum möglich?
Ja, die Suche über das Geburtsdatum ist möglich.
Ist eine Suche auch über einen Geburtszeitraum möglich?
Warum kann eine Person bereits als Vater bezeichnet werden, wenn die Beurkundung noch nicht erfolgt ist?
Kann eine Person gleichzeitig Vorgänge in der Beurkundung und in der Beistandschaft bearbeiten?
Sind Urkundenvorlagen von Prosoz vorgegeben oder können eigene Vorlagen genutzt werden?
Können Berichtigungen bei Urkunden vorgenommen werden, zum Beispiel durch einen Berichtigungsvermerk?
Wo wird das Aktenzeichen angegeben und kann der Fall auch über das Aktenzeichen gesucht werden?
Auf welche Weise werden Anschreiben erstellt?
Muss die Urschrift der Urkunde persönlich unterschrieben werden?
Wie werden Direktzahlungen in NEO abgebildet?
Können Bankverbindungen durch Mitarbeitende selbst angelegt werden?
Sind die Felder zur Anlage einer Beistandschaft administrierbar?
Wie wird ein Kassenzeichen erstellt beziehungsweise wo wird es erfasst?
Kann auch Mehrbedarf oder Sonderbedarf berechnet werden?
Wie werden Forderungen oberhalb oder unterhalb von 100 Prozent erfasst?
Erfolgt die Sollstellung nur durch einen Zahllauf?
Ab wann kann NEO genutzt werden?
Warum nimmt die Eingabe der Daten zu Beginn so viel Zeit in Anspruch?
Müssen Mitarbeitende jeden Fall einzeln öffnen, wenn eine Einzahlung zu verbuchen ist? Können Verteilungen automatisiert und rückgängig gemacht werden?
Können alle Mitarbeitenden, die beurkunden, auch in das Sorge- und Urkundenregister schauen?
Prozesse in NEO.beistand
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