Prozesse in NEO beistand und Beurkundung

Prozesse in NEO beistand und Beurkundung - FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist die Eingabe eines Von-Datums bei der Wohnanschrift zwingend erforderlich?
Ja, aktuell ist die Eingabe eines Von-Datums bei der Wohnanschrift erforderlich. Welches Datum fachlich verwendet wird, muss organisatorisch festgelegt werden. Je nach Fallkonstellation kann zum Beispiel der Fallbeginn, das Geburtsdatum, ein Einzugsdatum oder eine Information aus einem Portal relevant sein.
NEO unterstützt die Vermeidung von Dubletten über eine sorgfältige und vollständige Klientensuche. Gesucht werden kann unter anderem nach Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse. Falls dennoch Dubletten entstehen, können diese durch berechtigte Administratorinnen oder Administratoren zusammengeführt werden. Der nicht mehr benötigte Klientendatensatz kann anschließend gelöscht werden.

Ein „Von-Datum“ bei Wohnanschrift ist notwendig, um daraus Folgeprozesse in den verschiedenen Fachservices anzustoßen, beispielsweise die Überprüfung einer „Örtlichen Zuständigkeit“. Welches Datum bei der Wohnanschrift verwendet wird, muss fachlich entschieden werden. Je nach Fallkonstellation kann zum Beispiel das Geburtsdatum, der Fallbeginn, ein Einzugsdatum oder eine Information aus einem Portal relevant sein.

Ja, eine Änderung ist möglich. Dies kann sowohl innerhalb der Beistandschaft als auch im Klientendatensatz über die Eltern-Kind-Beziehung erfolgen.
Je nach Regeln in der Verwaltung werden neu angelegte Vorgänge automatisch einer Sachbearbeitung zugewiesen. Aktuell können Regeln anhand von Buchstabenbereichen und Postleitzahlen eingestellt werden. Vorgänge, in denen die Zuständigkeit über diese Regeln nicht ermittelt werden kann (z.B. Amtshilfen), können in NEO durch berechtigte Personen manuell einer Sachbearbeitung zugewiesen werden.
Ja. Wenn Pflichtfelder definiert sind, müssen diese vor dem Speichern der jeweiligen Maske gefüllt werden.

Nein, das Sorgerecht wird nicht automatisch aufgrund einer Beurkundung geändert.

Ein Umzug des Kindes ändert die Eltern-Kind-Beziehung nicht, da hier die leibliche Elternschaft bzw. Elternschaft nach Adoption dokumentiert wird. Die Eltern-Kind-Beziehung kann aber bearbeitet werden, wenn an den erfassten Daten Änderungen/Korrekturen notwendig werden. In der Beistandschaft wird separat angegeben, ob das Kind beim Antragsteller oder bei der Antragstellerin wohnt.
Ka. Wenn zunächst nur die Klärung der Vaterschaft gewünscht ist und später zusätzlich Unterhalt geltend gemacht werden soll, kann dies nachträglich ergänzt werden.
Die Bezeichnung „Unterhaltsvereinbarung“ als übergeordneter Begriff ist hier korrekt – und umfasst alle Arten einer Vereinbarung, ein „Titel“ bringt nur zum Ausdruck, dass der Unterhalt vollstreckbar ist. Die Art der Vereinbarung wird später auf der Erfassungsmaske konkret erfasst.
Die Timeline ist ein neues Konzept in NEO. Sie dient dazu, prozessrelevante Ereignisse im Vorgang oder Fall nachvollziehbar festzuhalten. Sie greift einzelne Logiken auf, die aus bisherigen Chronikfunktionen bekannt sind, ist aber nicht 1:1 mit der bisherigen Chronik gleichzusetzen.
Der Zugriff ist nicht pauschal für alle Bereiche möglich. Sozialleistungen können nur in den Vorgängen verwendet werden, in denen sie fachlich vorgesehen sind und für die entsprechende Berechtigungen bestehen.
Wiedervorlagen heißen in NEO „Aufgaben“. Viele Aufgaben werden durch NEO automatisch erzeugt. Zusätzlich können Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter jederzeit manuell eigene Aufgaben für sich anlegen.

Ja, die Suche über das Geburtsdatum ist möglich.

Nein, eine Suche über einen Geburtszeitraum ist aktuell nicht vorgesehen.
Eine rechtliche Vaterschaft kann sich nicht ausschließlich aus einer Beurkundung ergeben. Deshalb kann eine Person in NEO bereits als Vater geführt werden. In Zweifelsfällen kann dokumentiert werden, ob ein Nachweis erbracht wurde oder nicht.
Ja, das ist über die Rechtevergabe in NEO möglich. Eine Person kann die entsprechenden Berechtigungen erhalten, um Vorgänge in der Beurkundung und in der Beistandschaft zu bearbeiten.
Prosoz liefert für jeden Beurkundungsgegenstand eine Vorlage aus. Diese Vorlage muss durch die Kommune angepasst und aus fachlicher Sicht auf Rechtskonformität geprüft werden. Zusätzlich können eigene Beurkundungsgegenstände und die dazugehörigen Vorlagen definiert werden.
Solange sich eine Urkunde im Status „in Vorbereitung“ befindet, kann sie korrigiert werden. Für bereits erzeugte und im Register abgelegte Urkunden gibt es den Beurkundungsgegenstand „Korrektur“.
Aktenzeichen werden administriert und pro Vorgang automatisch vergeben. Eine Suche nach dem Aktenzeichen ist möglich.
Anschreiben werden über die Funktion „Freie Schreiben“ erstellt. Dort haben Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Zugriff auf die durch die Kommune administrierten Druckvorlagen.
Ja. Nach dem Erstellen muss die Urkunde ausgedruckt und entsprechend unterschrieben werden.
Direktzahlungen können im Vorgang Beistandschaft als Auftragsart ausgewählt werden. Diese Auftragsart ist initial vorbelegt. Zusätzlich kann die Auszahlung über das Jugendamt ausgewählt werden. Änderungen können historisiert werden.
Ja, Bankverbindungen können durch Mitarbeitende selbst angelegt werden.
Nein, die Felder zur Anlage einer Beistandschaft sind aktuell nicht administrierbar.
Das Format des Kassenzeichens kann administriert werden. Im Vorgang wird das Kassenzeichen im Hintergrund initial beim ersten Zahllauf einer Forderung erstellt.
Mehrbedarf oder Sonderbedarf kann über Aufschläge und Abzüge bei der Erfassung der Unterhaltsvereinbarung abgebildet werden.
In der Unterhaltsvereinbarung kann die Prozentzahl nach Bedarf angepasst werden.
Im Vorgang werden Forderungen auf Grundlage der erfassten Daten berechnet. Die Übergabe an die Kasse erfolgt anschließend über einen Zahllauf. Dabei werden Forderungen an die Kasse übergeben beziehungsweise entsprechende Dokumente für die Kasse erzeugt.
NEO steht grundsätzlich zur Verfügung. Für konkrete Informationen zur Einführung, Nutzung und weiteren Planung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ansprechperson bei Prosoz.
Bei der Präsentation wurde ein Fall von Beginn an bis zur ersten Forderung mit allen benötigten Daten für die weitere Automatisierung angelegt. Sind die relevanten Informationen einmal erfasst, kann NEO viele weitere Schritte systemseitig vorbereiten. Die Sachbearbeitung konzentriert sich anschließend vor allem auf das Reagieren auf Änderungen und die Freigabe von Zahlungen.
Verteilungen können durch die Sachbearbeitung auch für mehrere Vorgänge gleichzeitig freigegeben werden. Die Verteilung erfolgt anschließend entsprechend des vorgesehenen Algorithmus. Verteilungen können korrigiert werden. Die Korrektur erfolgt anschließend automatisch.
Der Zugriff auf das Sorge- und Urkundenregister kann über Rechte gesteuert werden.

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