OK.SOZIUS — Interface to the Foreigners’ Central Register (AZR)

Unterstützung bei Meldungen an das Ausländerzentralregister

Mit Prosoz OK.sozius einfach melden und Personendaten direkt übernehmen

Sozialleistungsträger sind ab dem 1. November 2025 verpflichtet, Daten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die existenzsichernde Leistungen nach AsylbLG oder SGB XII beziehen, an das Ausländerzentralregister (AZR) zu melden. 

Meldungen können manuell über eine Web-Oberfläche des Bundesverwaltungsamtes (BVA) erfolgen oder – per Klick – über eine Schnittstelle aus Prosoz OK.sozius.

Über diese Schnittstelle können sowohl Daten an das AZR gemeldet als auch Personendaten im AZR abgefragt und nach Prosoz OK.sozius übernommen werden.

Verwaltungs- und Organisationsaufwand minimieren und Zeit sparen

Die technische Kommunikation aus Prosoz OK.sozius erfolgt über die zentrale AKDB-Infrastruktur. 

Ämter brauchen Zertifikate beim BVA nicht zu beantragen. Dies übernimmt die AKDB. Auch die Pflege von Zugangsdaten für das Webportal des AZR durch die einzelnen Sachbearbeitenden entfällt. Dadurch sparen sich Sozialämter Zeit beim Einrichten. 

Administratoren benötigen jährlich ca. einen Tag weniger für das Verwalten der Zugangsdaten und der Zertifikate. In der täglichen Arbeit sparen Sachbearbeitende pro Fall dank automatisierter Meldung ca. 5 Minuten und bei der Übernahme rückgemeldeter Daten ca. 3 Minuten Zeit.

Melden Sie an das AZR und übernehmen Sie Daten nach Prosoz OK.sozius

Eine Prosoz OK.sozius-Schnittstelle unterstützt Sie dabei.

Zeitersparnis.

Medienbruchfreiheit.

Sicherheit und Vollständigkeit.

Einblicke in die Prosoz OK.sozius Schnittstelle zum AZR

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