OK.JUS — Interface to the Foreigners’ Central Register (AZR)

Unterstützung bei Meldungen an das Ausländerzentralregister

Mit Prosoz OK.jus automatisiert melden und Personendaten direkt übernehmen

Sozialleistungsträger sind seit dem 1. November 2025 verpflichtet, Daten von Ausländerinnen und Ausländern, die aus Nicht-EU-Ländern kommen und existenzsichernde Leistungen nach SGB XII, AsylbLG, SGB VIII oder UVG beziehen, an das Ausländerzentralregister (AZR) zu melden. 

Meldungen können manuell über eine Web-Oberfläche des Bundesverwaltungsamtes (BVA) erfolgen oder – automatisiert über eine Schnittstelle aus Prosoz OK.jus.

Über die Schnittstelle können sowohl Daten an das AZR gemeldet als auch Personendaten im AZR abgefragt und diese Daten nach Prosoz OK.jus übernommen werden.

Verwaltungs- und Organisationsaufwand minimieren und Zeit sparen

Die technische Kommunikation aus Prosoz OK.jus erfolgt über unsere zentrale Infrastruktur. 

Ämter brauchen Zertifikate beim BVA nicht zu beantragen. Dies übernehmen wir. Auch die Pflege von Zugangsdaten für das Webportal des AZR durch die einzelnen Sachbearbeitenden entfällt. Dadurch sparen sich Sozial- und Jugendämter Zeit beim Einrichten. Administratoren benötigen jährlich ca. einen Tag für das Verwalten der Zugangsdaten und der Zertifikate weniger.

In der täglichen Arbeit sparen sich Sachbearbeitende pro Fall dank automatisierter Meldung ca. 5 Minuten und bei der Übernahme gefundener Daten ca. 3 Minuten Zeit. 

Melden Sie an das AZR und übernehmen Sie Daten nach Prosoz OK.jus

Eine Prosoz OK.jus-Schnittstelle unterstützt Sie dabei

Zeitersparnis.

Medienbruchfreiheit.

Sicherheit und Vollständigkeit.

* ab einer Version in 2026 möglich

Einblicke in die Prosoz OK.jus-Schnittstelle zum AZR

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