- Sie können Sozialhilfefälle, für die Hilfen zum Lebensunterhalt/zur Grundsicherung bewilligt werden, verwalten und zusätzlich spezielle Hilfeleistungen (z. B. einmalige Hilfen) festsetzen.
- Sie können Bescheide und Auszahlungsanordnungen erstellen.
- Sie können gesetzliche Statistiken befüllen.