- Sie können alle notwendigen Abläufe im Rahmen der Bestandsaktualisierung (Beispiel: Regelsatz-Anpassung, Änderung Krankenversicherungsbeitrag) selbständig durchführen.
- Sie haben Kenntnisse in den Schnittstellenbereichen – SGB XII-Statistik – Datenabgleich §118 SGB XII -Rentenauskunftsverfahren.
- Sie kennen alle dafür notwendigen Schnittstellen-Funktionalitäten in OK.JUS und können diese einsetzen.