Die Teilnehmer*innen erhalten eine fundierte inhaltliche und rechtliche Einordnung des „Wohnungsbau-Turbos“ (insbesondere § 246e BauGB) einschließlich der verfahrensrechtlichen Umsetzung in NRW (§ 89a BauO NRW 2026). Sie lernen Beispiele aus der kommunalen Praxis kennen und erhalten Hinweise und Anregungen, wie die Prüfabläufe des „Bauturbos“ in Prosoz PLANUNG und Prosoz BAUG abgebildet werden können.
- Referent: Dr. Thomas Wilk, ehemaliger Abteilungsleiter „Bauen“ im MHKBD.NRW und ehemaliger Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köln