BauO NRW Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB): Rechtliche Einordnung und Umsetzung im Fachverfahren – mit Dr. Thomas Wilk

BauO NRW Wohnungsbau-Turbo (§ 246e BauGB): Rechtliche Einordnung und Umsetzung im Fachverfahren – mit Dr. Thomas Wilk

Niko Fleischer

Leiter Prosoz Akademie

Die Teilnehmer*innen erhalten eine fundierte inhaltliche und rechtliche Einordnung des „Wohnungsbau-Turbos“ (insbesondere § 246e BauGB) einschließlich der verfahrensrechtlichen Umsetzung in NRW (§ 89a BauO NRW 2026). Sie lernen Beispiele aus der kommunalen Praxis kennen und erhalten Hinweise und Anregungen, wie die Prüfabläufe des „Bauturbos“ in Prosoz PLANUNG und Prosoz BAUG abgebildet werden können.

  • Referent: Dr. Thomas Wilk, ehemaliger Abteilungsleiter „Bauen“ im MHKBD.NRW und ehemaliger Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köln

Swipe

Interessierte Führungskräfte, Sachbearbeitende und Verfahrensbetreuende aus Ämtern/Organisationseinheiten, in denen die Fachverfahren Prosoz PLANUNG und/oder Prosoz BAUG im Einsatz sind.

Grundsätzlich sind keine Voraussetzungen für die Teilnahme erforderlich.

Anwenderkenntnisse in Prosoz PLANUNG bzw. Prosoz BAUG sind für den Fachverfahrensteil allerdings hilfreich.

Inhaltliche und rechtliche Einordnung des „Wohnungsbau-Turbos“

  • Vorstellung, thematische Einführung und Anlass des „Bauturbos“
  • Kerninhalte im Überblick
  • Voraussetzungen und Rolle der Kommunen
  • Relevante Einzelregelungen, insbesondere § 246e BauGB
  • Flankierende Regelungen: Aufstockungen, Umnutzung, Umweltschutz, Umwandlungsschutz
  • Befristung und Evaluation


Umsetzung in der Praxis der Kommunen

  • Hat der „Wohnungsbau-Turbo“ bislang gezündet? Beispiele aus ausgewählten Kommunen
  • Einordnung und kritische Betrachtung der Neuregelung


Verfahrensrechtlicher Rahmen in NRW: BauO NRW 2026 (3. Änderungsgesetz, in Kraft seit 01.09.2026)

  • Zusammenspiel von gemeindlicher Zustimmung (§ 36a BauGB), Bau-Turbo (§ 246e BauGB) und bauordnungsrechtlicher Genehmigungsfiktion (§ 89a Abs. 2–4 BauO NRW)
  • Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 74 Abs. 3 BauO NRW) und Verzicht der Bauherrschaft (§ 74 Abs. 4 BauO NRW)
  • Organisatorischer Handlungsbedarf: Zuständigkeiten, Beteiligungsabläufe und Fristenkontrolle zwischen Gemeinde und Bauaufsicht


Hinweise und Anregungen zur Darstellung der Prüfabläufe in Prosoz PLANUNG und Prosoz BAUG

  • Gesetzesgrundlage „BauO NRW 2026“ und automatische Zuordnung der Vorgänge
  • Abfrage „Anwendungsfall Wohnungsbau-Turbo“ in der Verfahrensprüfung bzw. im Bearbeitungsbogen und Übergabe in den Verfahrensstand per vorgangsbezogenem Standardwert
  • Neue Meilensteine im Verfahrensstand: Anforderung der gemeindlichen Zustimmung, Eingang der gemeindlichen Entscheidung (Beginn der Entscheidungs-/Fiktionsfrist nach § 89a BauO NRW)
  • Fristen- und Terminüberwachung: Frist „Genehmigungsfiktion“, maßgebliches Fristende, automatische Termine über allgemeine Aktionen, Profile in der Terminübersicht
  • Ausblick: geplante Erweiterung der Fristparameter in Prosoz BAUG (voraussichtlich Version 26.6.0.0)
  • Vollständige Einrichtung von Prosoz BAUG auf die BauO NRW 2026 (z. B. gesetzesabhängige Textverarbeitung, Anpassung von Textbausteinen und Standarddrucken, variable Seiten) – hierzu dient der Leitfaden bzw. eine individuelle Beratung
  • Prüfung oder Anpassung des kundeneigenen Systems sowie Rechtsberatung im Einzelfall
  • Weitere Inhalte der BauO NRW 2026 ohne Bezug zum „Bauturbo“ (z. B. digitale Bauantragstellung, Gebäudeeinmessung/XBau, Regeln der Technik, Erleichterungen für die Energiewende)
  • Referent: Dr. Thomas Wilk, ehemaliger Abteilungsleiter „Bauen“ im MHKBD.NRW und ehemaliger Regierungspräsident des Regierungsbezirks Köln
  • Raum für Fragen aus der Praxis der Teilnehmenden
  • Ergänzend für Verfahrensbetreuende in NRW: Leitfaden „BauO NRW 2018 – 3. Änderung: Einrichtung der geänderten Gesetzesgrundlage in Prosoz BAUG“ (Dokumentversion 1.0 vom 07.09.2026)
  • Fragen vorab gerne per E-Mail an Prosoz-Akademie@prosoz.de


WissensWerte:

  • Die Teilnehmer*innen können die Neuregelungen des „Wohnungsbau-Turbos“ rechtlich sicher einordnen und ihre Bedeutung für die eigene Kommune bewerten.
  • Sie kennen das Zusammenspiel von Gemeinde und Bauaufsicht nach § 89a BauO NRW und können Zuständigkeiten, Beteiligungsabläufe und Fristenkontrollen gezielt an die neue Rechtslage anpassen.
  • Sie erhalten konkrete Anregungen, wie sie die Prüfabläufe in Prosoz PLANUNG und Prosoz BAUG abbilden – und behalten so die maßgeblichen Fristen, insbesondere den Eintritt der Genehmigungsfiktion, sicher im Blick.
  • Erfahrungen und Beispiele aus anderen Kommunen helfen, die eigene Vorgehensweise realistisch zu planen.

350 €

pro Teilnehmer*in zzgl. MwSt.

Gerne bieten wir Ihnen dieses Thema auch als Inhouse Qualifizierung an. Planen Sie mit uns Ihren individuellen Termin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Termine

Derzeit sind keine Termine für diese Qualifizierung verfügbar. Wenn Sie eine Schulung zu diesem Thema benötigen, können Sie Ihre Anfrage hier einreichen.

Voranmeldung

Name
Lassen Sie uns hier gerne Ihre individuellen Rückfragen zukommen.
Newsletter

Sie möchten eine Inhouse-Qualifizierung buchen?

Gerne bieten wir Ihnen unsere Themen auch als Inhouse Qualifizierung an. Planen Sie mit uns Ihren individuellen Termin. In Absprache mit unseren Trainer*innen können wir die Inhalte passgenau auf Sie zuschneiden. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Diese Qualifizierungen könnten Sie auch interessieren